Testregeln
Die Testaufsichten und die Testleitung beaufsichtigen die Einhaltung der Testregeln und reagieren bei Verstößen mit einer Verwarnung. Je nach Schwere des Verstoßes kann auf eine Verwarnung auch der Testausschluss oder eine Bewertung der betreffenden Aufgaben mit null Punkten erfolgen.
Grundsätzlich gilt:
- es dürfen nur erlaubte Gegenstände mit in den Testraum genommen werden
- den Ansagen der Testleitung ist stets Folge zu leisten
- es darf nur in der jeweils aufgerufenen Aufgabengruppe gearbeitet werden (Achten Sie bitte auf das Stopp-Zeichen im Testheft), das Weiterblättern zur nächsten Aufgabengruppe ist nur nach Aufforderung durch die Testleitung erlaubt
- Notizen zum Merkfähigkeitstest sind nur in der Reproduktionsphase erlaubt
- am Ende der Bearbeitungszeit des Vormittags- sowie des Nachmittagsteils darf nicht mehr auf dem Antwortbogen markiert oder radiert werden
Verstöße gegen die Testregeln
„Bitte arbeiten Sie ruhig weiter. Während der Testbearbeitung sind keine Fragen zugelassen. Die Testleitung steht Ihnen in der Pause bzw. am Ende des Tests für ein Gespräch zur Verfügung.“
Verwarnungen werden ausgesprochen:
- wenn unerlaubte Gegenstände im den Testraum genutzt wurden
- wenn versucht wird, abzuschreiben oder mit anderen Teilnehmenden zu kommunizieren
- wenn das Testheft beschädigt wird (z.B. durch Knicken von Seiten)
- Notizen auf dem Etikettenstreifen oder mitgebrachten Gegenständen angefertigt werden.
- die Abgabe des Testmaterials verzögert wird
- zu einer Aufgabengruppe vor- oder zurückgeblättert wird
- wenn auf dem Antwortbogen weitermarkiert wird, nach dem die Bearbeitungszeit durch die Testleitung beendet wurde
- Merkhilfen oder Notizen beim Merkfähigkeitstest angefertigt werden
- sich ein unerlaubter Zeitvorteil in der Lernphase verschafft wird oder wenn während der Reproduktionsphase des Merkfähigkeitstests aus Notizen abgeschrieben wird, die während oder nach der Einprägephase unerlaubterweise gemacht wurden (Außerdem wird Ihr Testergebnis in diesem Untertest auf 0 Punkte gesetzt)
Zum Testausschluss kann es kommen, wenn:
- nach einer einmaligen Verwarnung ein weiterer Verstoß erfolgt.
- ein Antwortbogen bzw. Testmaterial verspätet abgegeben wird.
- der Test unter falschem Namen bearbeitet wird.
- versucht wird, Testhefte, einzelne Aufgaben, Antwortbögen oder Hinweise zur Bearbeitung zu entwenden oder zu vervielfältigen (z. B. durch Fotografien, Abschriften, Skizzen…)
Testinhalte dürfen den Testraum nicht verlassen und nicht an Dritte weitergegeben werden. Jegliches Vergehen wird juristisch verfolgt. Die Schadensersatzforderungen, die in einem solchen Fall entstehen, können sich auf eine sechsstellige Euro-Summe belaufen.
Generell gilt: Sollte es während des Tests zu einer Verwarnung kommen, sind keine rechtfertigenden Gespräche gestattet. Wenden Sie sich bei Klärungsbedarf erst nach der Testbearbeitung an die Testleitung oder bitten Sie Ihre Testaufsicht um eine Kontaktaufnahme mit der Testleitung.