Fristen und Termine

Frühjahrs-TMS

Test-Termine:

  • Samstag, 11. Mai 2024
  • Sonntag, 12. Mai 2024

Anmeldephase:
Erst mit Beginn der jeweiligen Anmeldephase kann ein Account angelegt werden.

  • Phase 1*:
    02. – 30. Januar 2024 (5:00 Uhr)
  • Phase 2**:
    01. – 08. Februar 2024 (5:00 Uhr)
  • Phase 3***:
    10. – 17. Februar 2024 (5:00 Uhr)

Abruf der Einladungen:

  • ab 1. April 2024

Abruf der Ergebnisse:

  • 30. Juni – 30. September 2024

Weitere TMS-Durchgänge:

  • 10./11. Mai 2025
  • 09./10. Mai 2026
  • 08./09. Mai 2027

Herbst-TMS

Test-Termine:

  • Samstag, 2. November 2024
  • Sonntag, 3. November 2024

Anmeldephase:
Erst mit Beginn der jeweiligen Anmeldephase kann ein Account angelegt werden.

  • Phase 1*:
    01. – 29. Juli 2024 (5:00 Uhr)
  • Phase 2**:
    31. Juli – 07. August 2024 (5:00 Uhr)
  • Phase 3***:
    09. – 16. August 2024 (5:00 Uhr)

Abruf der Einladungen:

  • ab 1. Oktober 2024

Abruf der Ergebnisse:

  • 20. Dezember 2024 – 31. März 2025

Weitere TMS-Durchgänge:

  • 08./09. November 2025
  • 07./08. November 2026
  • 06./07. November 2027
* Anmeldephase 1: Ausschließlich gültig für alle „Erstteilnehmer*innen“ (→ Personen, die noch nie am TMS teilgenommen bzw. nach einem Testabbruch kein Ergebnis erhalten haben)
** Anmeldephase 2: Ausschließlich gültig für „Bevorzugt zuzulassende Testwiederholer*innen“ (→ Personen, die sich bei dem vorangegangenen TMS-Durchgang für eine Testwiederholung in Phase 3 angemeldet hatten, jedoch keinen Platz bekommen konnten, oder Wiederholer*innen, die sich offiziell mit Attest am letzten Testdurchgang krankgemeldet hatten)
*** Anmeldephase 3: Ausschließlich gültig für alle Personen, die den TMS bereits absolviert und ein Testergebnis erhalten haben und sich erstmalig für eine Testwiederholung anmelden

Details und Bedingungen zu den Anmeldephasen und zur Wiederholung finden Sie hier.

Anmeldungen nach Ende der jeweiligen Anmeldephasen für die dafür berechtigten Teilnahme-Gruppen sind nicht möglich (Ausschlussfristen). Fällt das Ende der jeweiligen Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Anmeldefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg). Die oben genannten Anmeldefristen beziehen sich auf die Dateneingabe / anlegen eines Accounts. Die Bezahlung und Wunschortwahl ist noch bis zu 24h später möglich. Die genauen Fristen finden Sie nach Anmeldung in Ihrem persönlichen Account. Anmeldungen für spätere TMS-Durchgänge sind noch nicht möglich.

Nachteilsausgleiche:
Testteilnehmer*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung des TMS auswirkt, haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Hier finden Sie weitere Details.

Für Fristen gilt stets der Eingang bei der TMS-Koordinationsstelle und die MEZ.