FAQs

Allgemein

Was ist der TMS?

Der TMS ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der neben der Abiturnote eine hohe Voraussagekraft für den Erfolg in medizinischen Studiengängen besitzt. Die Fähigkeiten, die der TMS misst, sind das Ergebnis langjähriger Lern- und Entwicklungsprozesse, die sich einer kurzfristigen Beeinflussung weitgehend entziehen. Dennoch ist eine Vorbereitung auf den TMS wichtig.


Warum verwenden die beteiligten Fakultäten den TMS in ihren Auswahlverfahren?

Die beteiligten Fakultäten verwenden den TMS, einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest, als zusätzliches zulässiges Auswahlkriterium (neben der Abiturnote und ggf. weiteren Kriterien) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und/oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ), da sich gezeigt hat, dass der TMS eine gute Vorhersagekraft für den Studienerfolg hat.


Wer darf am TMS teilnehmen?

Teilnehmen dürfen nur Personen, die zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören.


Wie läuft die Anmeldung zum TMS ab, in welcher Phase muss ich mich anmelden?

Für unterschiedliche Teilnahme-Gruppen gelten drei unterschiedliche Anmeldephasen:

Phase 1

In Phase 1 (4 Wochen) können sich ausschließlich Erstteilnehmer*innen anmelden. Zu dieser Gruppe gehören alle Personen, für die noch kein TMS-Ergebnis vorliegt, also alle, die

  • noch nie am TMS teilgenommen haben
  • nach einem Testabbruch bei einem vorangegangenem TMS kein Ergebnis erhalten haben
  • an einem vorangegangenen TMS als Erstteilnehmer*in angemeldet waren, letzten Endes aber nicht am Test teilgenommen haben.

In dieser Phase wird jeder Person, die sich für diesen Durchgang anmeldet, ein Platz garantiert (die Garantie, einen Testplatz zu erhalten, gilt jedoch nicht für explizite Orts- und Terminwünsche; diese werden soweit möglich berücksichtigt, sind allerdings abhängig von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung / Auslastung der Testorte).

Phase 2

Anmeldephase 2 (1 Woche) gilt nur für alle, die bei der Anmeldung im vorherigen Durchgang in Phase 3 keinen Platz erhalten konnten (die Plätze für Testwiederholer*innen werden ausschließlich aus freien Restplätzen der Anmeldephase 1 zur Verfügung gestellt) oder sich als Wiederholer*in offiziell mit ärztlichem Attest abgemeldet hatten. Diese Personengruppe wird auf einer Liste, der Liste „Bevorzugt zuzulassende Testwiederholer*innen“, geführt und hat die Möglichkeit, sich in Phase 2 erneut für eine Testwiederholung anzumelden. Gehören Sie zu dieser Personengruppe und melden sich in Phase 2 an, wird Ihnen ein Platz im nächsten TMS-Durchgang garantiert (die Garantie, einen Testplatz zu erhalten, gilt jedoch nicht für explizite Orts- und Terminwünsche; diese werden soweit möglich berücksichtigt, sind allerdings abhängig von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung).

Wenn Sie sich in Phase 2 anmelden möchten, loggen Sie sich innerhalb der Anmeldefrist in Ihren alten Account des gerade stattgefunden TMS-Durchganges ein und legen dort einen neuen Account für den aktuellen Durchgang an (mit neuer TMS-ID). Wird die Anmeldung in Phase 2 nicht oder nicht vollständig durchgeführt, erlischt das Recht zur Wiederholung.

Phase 3

Wenn Sie sich erstmalig zu einer Testwiederholung anmelden, gilt für Sie Anmeldephase 3 (1 Woche). In dieser Phase können sich alle Personen einmalig anmelden, die bereits ein TMS-Ergebnis haben, das höchstens 1 Jahr alt ist. Orts- und Terminwünsche werden soweit möglich berücksichtigt, sind allerdings abhängig von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung.

In Anmeldephase 3 kann es evtl. nicht mehr ausreichend Plätze für alle Interessent*innen geben, da Plätze für Testwiederholer*innen ausschließlich aus freien Restplätzen der Anmeldephase 1 zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies der Fall sein, werden diejenigen, die keinen Platz bekommen haben konnten, auf die Liste „Bevorzugt zuzulassende Testwiederholer*innen“, aufgenommen. Diese garantiert einen Platz im nächsten TMS-Durchgang (erneute Anmeldung erforderlich, dann in Phase 2).

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars, nehmen Sie Ihr einmaliges Recht auf die Anmeldung zur Wiederholung in Anmeldephase 3 wahr (auch wenn Sie noch nicht bezahlt haben).


Kann ich den TMS wiederholen?

Sie können sich nach Ihrer ersten TMS-Teilnahme innerhalb eines Jahres (12 Monate) erneut für den TMS anmelden. Eine spätere erneute Anmeldung zu einer Testwiederholung ist ausgeschlossen. Testplätze für eine Testwiederholung werden ausschließlich aus freien Restkapazitäten zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Es wird ein Abgleich der Anmeldungen mit unserer Datenbank vorgenommen. Hiermit werden diejenigen Testteilnehmer*innen aus früheren TMS-Durchgängen herausgefiltert, die nicht mehr teilnahmeberechtigt sind.


Ich habe meinen ersten TMS im Frühjahr 2024 abgelegt, wie lang habe ich Zeit für die Wiederholung?

Sie dürfen sich nach Ihrer ersten TMS-Teilnahme im Frühjahr 2024 noch ein weiteres Mal für den TMS (Wiederholung) anmelden. Diese Anmeldung (in Phase 3) muss jedoch innerhalb eines Jahres erfolgen. Wenn Sie den TMS also nicht direkt im Herbst 2024 wiederholen wollen, müssen Sie sich spätestens für das Frühjahr 2025 anmelden (in Phase 3), um Ihre Chancen auf eine Testwiederholung zu erhalten. Sollten Sie in Phase 3 im Frühjahr 2025 keinen Platz bekommen, wird Ihnen ein Platz für den Herbst 2025 reserviert. Sollten Sie sich dann nicht für den Herbst 2025 (in Phase 2) anmelden, verfällt Ihr Anspruch auf die Wiederholung.


Ich habe meinen ersten TMS vor mehr als 12 Monaten absolviert, darf ich noch wiederholen?

Für Personen, die ihren ersten TMS vor mehr als 12 Monaten absolviert haben, besteht keine Wiederholungsmöglichkeit mehr. Die Anmeldung zur Wiederholung muss den Vorgaben nach innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Teilnahme in Phase 3 erfolgen. Wenn dies nicht erfolgt ist, hat man keine Möglichkeit mehr zur nochmaligen Teilnahme.
Zur Einführung der Wiederholung bestand eine Übergangsfrist für „Alt-TMS`ler“, diese endete aber mit der Anmeldung zum Herbst-TMS 2023.


Ich habe meine Daten als Wiederholer*in in Phase 3 abgeschickt, habe aber nicht bezahlt oder keinen freien Ort mehr bekommen – was passiert jetzt?

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars haben Sie ihr Recht auf die einmalige Möglichkeit zur Anmeldung in Phase 3 wahrgenommen. Wenn Sie innerhalb der Anmeldefrist nicht bezahlen, kommen Sie am Ende der Phase 3 automatisch auf die Liste der Bevorzugten Wiederholer*innen, die dann in Phase 2 beim nächsten Durchgang noch einmal die Chance zur Anmeldung haben.

Falls es nach dem Absenden Ihrer Daten keinen freien Ort mehr gibt, werden Sie auch automatisch auf die Liste für Phase 2 im nächsten Durchgang gesetzt.

Sollten Sie dann in Phase 2 die Anmeldung nicht nutzen, verfällt ihr Anspruch auf die Wiederholung.

Wenn Sie bezahlt haben, sich aber selbst keinen freien Testort aussuchen, wird Ihnen am Ende der Phase 3 der Ihnen nächstgelegene freie Testort zugewiesen. Wenn Sie diesen Platz dann nicht nutzen, verfällt ihr Anspruch auf Wiederholung.


Ist eine Teilnahme am TMS verpflichtend?

Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie ist die Teilnahme am TMS freiwillig, das Testergebnis wird aber, neben anderen Kriterien, von fast allen Fakultäten in Deutschland im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und/oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) angerechnet. An den einzelnen am TMS beteiligten Fakultäten kann die Gewichtung unterschiedlich sein. Entsprechende Details dazu und zu den anderen ggf. wirksam werdenden Kriterien finden Sie hier.

Aufgrund der seit dem SoSe 2020 bundesweit geltenden neuen Zulassungsregeln werden über die Stiftung für Hochschulzulassung nur 30% der Studienplätze in der Abiturbestenquote vergeben. Dementsprechend erhalten auch exzellente Abiturient*innen nicht zwingend einen Studienplatz über die Bestenquote an der Hochschule ihrer Wahl und sollten deshalb auch prüfen, ob sie die AdH- bzw. ZEQ-Kriterien dieser oder anderer Hochschulen erfüllen und damit weitere Chancen nutzen.

Studieninteressierten mit einer HZB-Durchschnittsnote, die nicht im Spitzenbereich liegt, eröffnen sich durch ein gutes TMS-Ergebnis Chancen auf einen Studienplatz. Beachten Sie hierzu bitte die Links zu den Auswahlsatzungen/Bewerbungsinformationen der beteiligten Fakultäten.

Molekular-Medizin in Ulm

Bei einer Bewerbung im örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang Molekular-Medizin in Ulm ist ein absolvierter TMS ebenfalls freiwilliger Bestandteil im AdH-Verfahren. Je nach Abschneiden können Sie damit Ihre Zulassungschancen für diesen Studiengang verbessern. Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Universität Ulm.


Ist der TMS für Zweitstudienbewerber*innen relevant?

Nein, für Zweitstudienbewerber*innen ist der TMS nicht relevant, da sie sich nicht im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) um einen Studienplatz bewerben können. Zweitstudienbewerber*innen sind Bewerber*innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Für diesen Personenkreis gibt es eine eigene Zweitstudienquote. Informationen dazu finden Sie hier.

Absolvent*innen einer privaten, nicht staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer Hochschule im Ausland gelten nicht als Zweitstudienbewerber*innen.

Beachten Sie zudem, dass Sie mit einem abgeschlossenen Studium in Deutschland, neben der Zweitstudiumsquote, teilweise auch Chancen haben, sich in einer der Landarztquoten zu bewerben. Dort ist ggf. auch der TMS ein Auswahlkriterium. In diesem Fall ziehen Sie einen Nutzen aus dem TMS. Für Details informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Landesbehörden.


Welche Teilnahmebedingungen zum TMS gelten für Ausländer*innen?

Bildungsinländer*innen

Als solche gelten jene Ausländer*innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder jeweils bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar (Bewerbungsschluss Neuabiturient*innen bei hochschulstart.de) erwerben werden. Sie sind zur Teilnahme am TMS berechtigt. Zu diesem Personenkreis gehören auch Absolvent*innen deutscher Gymnasien im EU-Ausland sowie im Nicht-EU-Ausland. Auch Bewerber*innen, die das Europäische Abitur besitzen, sind den Deutschen gleichgestellt.

Ausländer*innen aus der EU oder aus dem EU-Wirtschaftsraum

Diese können am TMS teilnehmen. Die Anrechnung der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung erfolgt dann in analoger Weise zu den in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung.

Ausländer*innen aus Nicht-EU-Ländern

Diese Gruppe zieht keinen Nutzen aus einer TMS-Teilnahme, da die Vergabe der Studienplätze für diesen Personenkreis in einer gesonderten Quote erfolgt, in der der TMS nicht als Kriterium gewertet wird.

If you are a non-EU citizen with a non-German university entrance qualification please note that the TMS is not relevant for your application to Medical School in Germany. The TMS is not part of the admission process for non-EU citizens. For your application to Medical School in Germany please contact the universities or note the information given by uni-assist.

Eine Ausnahme bilden Absolvent*innen deutscher Gymnasien im Nicht-EU-Ausland (Bildungsinländer*innen) sowie in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind. Wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Wunschuniversität mit erster Ortspräferenz, um zu klären, ob Sie zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt sind und Sie demzufolge den TMS nutzen können.

Eine weitere Ausnahme bilden Bewerber*innen im Rahmen der Landarztquoten der einzelnen Bundesländer, hier kann man sich je nach Bundesland auch als Nicht-EU-Ausländer*in bewerben und das TMS-Ergebnis als ein Auswahlkriterium angeben. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Landesbehörden, ob hier Nicht-EU-Ausländer*innen in der entsprechenden Quote berücksichtigt werden.


Welche Teilnahmebedingungen zum TMS gelten für Deutsche mit ausländischer Hochschul-Zugangsberechtigung?

Das im Ausland erworbene Abitur muss in Deutschland anerkannt sein; die Teilnahme am TMS ist auch für diesen Personenkreis sinnvoll, die Anrechnung erfolgt in analoger Weise zu den in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung, wie Sie dabei vorgehen müssen.


Kann ich eine Übernahme der Teilnehmergebühr beantragen?

Bei der Anmeldung zum TMS gibt es keine Möglichkeit zur Reduktion der Teilnahmegebühr. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Erstattung von Bewerbungskosten bei anderen Trägern/Institutionen evtl. möglich.


Wie oft findet der TMS statt?

Pro Jahr finden aktuell zwei TMS-Durchgänge statt (Frühjahr-TMS und Herbst-TMS). Pro Durchgang kann es mehrere Termine geben. An jedem Termin wird eine eigenständige Testversion eingesetzt. Ein zusätzlicher Nachholtermin kann nicht angeboten werden. Die Termine für die kommenden Jahre finden Sie hier.


Kann anstatt des TMS auch das Ergebnis eines ausländischen Tests (z.B. EMS in der Schweiz) gewertet werden?

Nein. Eine Anrechnung des Testergebnisses an einer am TMS beteiligten Fakultät kann nur erhalten, wer am TMS in Deutschland teilgenommen hat.


Was ist die Begründung für die Entfernung des Tests „Konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten“ und die Verlängerung der Bearbeitungszeit bei „Muster zuordnen“?

Der Test für medizinische Studiengänge wird kontinuierlich nach strengen wissenschaftlichen Standards evaluiert und weiterentwickelt mit dem Ziel, den Erfolg in medizinischen Studiengängen möglichst optimal bei gleichzeitig ökonomischer Nutzung finanzieller Ressourcen vorherzusagen.

Die jüngsten psychometrische Qualitätskontrollen haben ergeben, dass die Aussagekraft des TMS-Ergebnisses durch die Entfernung des Testteils „Konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten“ nicht beeinträchtigt wird. Festgestellt wurde vielmehr, dass der Faktor „Konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten“ bereits ausreichend in den anderen Aufgabengruppen gemessen wird. U.a. um die Gesamtbearbeitungszeit und Abläufe am Testtag jedoch gleich zu lassen, wird die Bearbeitungszeit für den Untertest „Muster zuordnen“ um 8 Minuten angehoben werden.

Da der Untertest „Konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten“ einer der in der Auswertung aufwendigsten Testbestandteile des TMS ist, können so wichtige Ressourcen eingespart werden, ohne dass der Aussagegehalt des Test hierdurch vermindert oder verändert wird.

Die Art der Auswertung und die Darstellung des TMS-Ergebnisses als Standardwert (eine genauere Erläuterung der Auswertung erfolgt im Abschnitt «Testbearbeitung» in der Informationsbroschüre) gewährleisten, dass auch die aktuellen TMS-Ergebnisse trotz der obengenannten Änderung weiterhin mit den Ergebnissen vorheriger Jahre vergleichbar sind.

Vor dem TMS

Wo findet der Test statt?

Der Test findet pro Termin zeitgleich an verschiedenen Orten in Deutschland statt. Eine Übersicht über alle angebotenen Orte und Termine finden Sie hier:

Erst nach erfolgter Überweisung und Zahlungseingang auf unserem Konto haben Sie die Möglichkeit, online über Ihren persönlichen Account einen Testort und Termin auszuwählen.

Sollten Sie sich bzgl. Ihrer Testort-/ Terminwahl nachträglich umentscheiden, können Sie Ihren gewählten Testort/-termin selbst über Ihren Account ändern, allerdings nur bis zum Ende der jeweils für Sie gültigen Anmeldephase. Bitte beachten Sie hierbei, dass an jedem Testort/-termin nur eine begrenzte Anzahl von Prüfungsplätzen zur Verfügung steht und eine Anmeldung dort nur möglich ist, solange es noch freie Plätze gibt.

Falls Sie bis zum Ende der jeweils für Sie gültigen Anmeldephase keinen Testort/-termin ausgewählt haben, wird Ihnen ein Testort/-termin zugewiesen.

Sollten nach Ende der Zahlungsfrist einzelne Testlokale zu gering ausgelastet sein oder aus anderen Gründen aufgelöst werden müssen, behält sich die TMS-Koordinationsstelle das Recht vor, die dort angemeldeten Teilnehmer*innen auf andere Testlokale umzuverteilen. Die durch Umverteilung zugewiesenen TMS-Lokale/-Termine sind endgültig und können nicht geändert werden.

Ihren endgültigen Testort/-termin (Bestätigung des gewählten oder aus oben genannten Gründen zugewiesenen Testlokals/-termins) ersehen Sie aus Ihrer Einladung, die Sie spätestens Ende März (Frühjahrs-TMS) bzw. Ende September (Herbst-TMS) des jeweiligen TMS-Jahres über Ihren persönlichen Account erhalten und selbst abrufen und ausdrucken müssen. Orts/-terminänderungen sind dann nicht mehr möglich.

Aktuelle Informationen zu den Testorten und zum Testortangebot werden ggf. auf der Startseite in der Rubrik „Aktuelles“ mitgeteilt. Bitte schauen Sie deshalb auch nach Ihrer Ortswahl regelmäßig auf unserer Webseite nach aktuellen Meldungen.


Was ist Voraussetzung für eine gültige Anmeldung?

Voraussetzung für eine Zulassung zur Testteilnahme ist die Zugehörigkeit zum anmeldeberechtigten Personenkreis und eine fristgerechte Online-Anmeldung mit Bezahlung der Gebühren. Minderjährige Personen müssen vor der Anmeldung das Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreter(s) einholen. Dieses muss bei der Registrierung am Testtag durch die Abgabe einer unterschriebenen Einverständniserklärung (Vordruck wird zusammen mit der Einladung im Anmeldeaccount hinterlegt) nachgewiesen werden.


Wie bereite ich mich am besten auf den TMS vor?

Die Fähigkeiten, die der TMS misst, sind das Resultat langjähriger Lern- und Entwicklungsprozesse; sie entziehen sich damit weitgehend einer kurzfristigen Beeinflussung. Insbesondere das Auswendiglernen von medizinischen oder naturwissenschaftlichen Fakten ist nutzlos. Die Vertrautheit mit typischen Fragestellungen, bestimmten Techniken oder auch dem spezifischen Sprachgebrauch aus den Bereichen Biologie, Chemie, Physik und Mathematik kann zwar das Lösen einzelner Aufgaben erleichtern, spezielle Fachkenntnisse aus diesen Bereichen werden jedoch nicht vorausgesetzt. Hilfreich ist es, sich bereits vor dem Testtag über die Durchführungsbedingungen und die einzelnen Aufgabentypen zu informieren. Es beruhigt die meisten Teilnehmenden, wenn sie schon vorab wissen, was sie im Test erwartet, und überdies spart man in der Testsituation Zeit, wenn man sich mit den Bearbeitungshinweisen zu den einzelnen Aufgabengruppen vorher schon vertraut gemacht hat.

Hierzu steht eine umfangreiche Informationsbroschüre des Testentwicklers für den „Test für Medizinische Studiengänge“ kostenfrei hier zur Verfügung. In dieser Broschüre finden sich alle notwendigen Hinweise zum Test und zur Testvorbereitung. Sie erfahren etwas über die Art der einzelnen Aufgaben, können anhand der vorgestellten Beispielaufgaben üben und bekommen Tipps für das Vorgehen bei der Lösung der Aufgaben in den verschiedenen Aufgabengruppen.

Führen Sie – wenn möglich – Test-Simulationen unter denselben Rahmenbedingungen wie im Realfall zum Beispiel mit Freunden durch, die sich auch für ein Medizinstudium interessieren. Hierzu stehen Bücher mit Originalaufgaben im Buchhandel zur Verfügung. Vergleichen Sie danach die Lösungswege, und diskutieren Sie die Fehler und Strategien. Nehmen Sie bspw. auch eine Stoppuhr zum üben, um den Zeitdruck zu simulieren. Im TMS warten sehr viele Aufgaben auf Sie, die Sie in kurzer Zeit lösen müssen. Um ein sehr gutes Ergebnis zu erzielen muüssen aber auch nicht alle Aufgaben gelösen werden bzw. richtig sein.

Beachten Sie aber: Die Regel „je mehr, desto besser“ gilt für die Vorbereitung nicht. Der Besuch kommerzieller Trainingskurse verhilft nachweislich nicht zu besseren Testergebnissen, wenn die hier empfohlenen Vorbereitungsmöglichkeiten anhand der veröffentlichten Originalversionen des Tests und anhand der Informationsbroschüre genutzt werden – auch wenn einige Anbieter solcher Kurse das Gegenteil behaupten.


Ich bin gültig angemeldet, nehme dann aber nicht am TMS teil. Was für eine Regelung gilt in diesem Fall?

Wenn Sie gültig angemeldet sind und doch nicht am TMS teilnehmen wollen, bspw. wegen

  • Krankheit
  • Studienplatz inzwischen erhalten
  • Umorientierung bezüglich Studienfach, etc.

dann beachten Sie bitte:

Wenn Sie als Erstteilnehmer*in in Phase 1 angemeldet sind, hat ein Nichterscheinen am Testort keine Auswirkungen für Sie. Der Testplatz ist für Sie reserviert und bleibt bestehen. Das Recht, an einem künftig durchgeführten TMS-Durchgang als Erstteilnehmer*in (Phase 1) teilzunehmen, bleibt Ihnen weiterhin erhalten. Sie müssen kein Attest einreichen.

Wenn Sie als Wiederholer*in in Phase 2 oder 3 am TMS angemeldet sind und den zugewiesenen Platz nicht wahrnehmen, verfällt Ihr Wiederholungsanspruch.
Nur im Krankheitsfall können Sie sich ggf. erneut für eine Wiederholung anmelden (in Phase 2 für den nächsten Durchgang). Bitte reichen Sie hierzu ein ärztliches Attest (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ein, welches die Testunfähigkeit am Testtag bestätigt. Das Attest muss spätestens fünf Werktage nach dem Testtag digital per Mail oder postalisch bei der heiTEST-Koordinationsstelle eingegangen sein. Ihr Testplatz bleibt dennoch für Sie reserviert.

Für die Anmeldung zu einem der folgenden TMS-Durchgänge gilt: Eine fristgerechte Anmeldung und Überweisung der TMS-Teilnahmegebühr müssen in beiden Fällen (Nichterscheinen Erstteilnahme (Phase 1)/attestierter Krankheitsfall bei Wiederholung (Phase 2 oder 3)) erneut vorgenommen werden. Eine Rückerstattung der TMS-Gebühr (bzw. Übertragung auf einen der folgenden TMS-Durchgänge) bei Nichtteilnahme ist nicht möglich.


Kann ich auch ohne gültige Anmeldung auf einen eventuell freigewordenen Testplatz „nachrücken“?

Nein. Voraussetzung für die Teilnahme am TMS ist eine gültige Anmeldung (siehe unter FAQ „Was ist Voraussetzung für eine gültige Anmeldung?„). Eventuell frei gewordene Plätze können deshalb nicht mit „Nachrückern“ besetzt werden.


Wieso ist mein Wunschtestort nicht mein Testort?

Sollten nach Ende der Anmeldephasen einzelne Testlokale zu gering ausgelastet sein oder aus anderen Gründen aufgelöst werden müssen, behält sich die Koordinationsstelle das Recht vor, die dort angemeldeten Teilnehmer*innen auf andere Testlokale umzuverteilen. Die durch Umverteilung zugewiesenen TMS-Lokale sind endgültig und können nicht geändert werden. Wir werden Sie in diesem Fall gesondert informieren.


Kann ich den/das Testort/-datum, der/das in meiner Einladung angegeben ist, noch ändern bzw. tauschen?

Ihre Einladung enthält Ihr endgültiges Testdatum und Ihren endgültigen Testort (Bestätigung des gewählten oder zugewiesenen Testlokals) – Details siehe unter FAQs „Wo findet der Test statt?„.

Orts-/Datumsänderungen oder Tausch mit einem/r Testteilnehmer*in an einem anderen Testort/-datum sind nicht möglich.


Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Für Testteilnehmer*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung des TMS auswirkt, gibt es die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs.

Nachteilsausgleiche beim TMS beziehen sich immer nur auf die Form der Testabnahme, inhaltliche Anforderungen werden nicht verringert.

Anträge auf Nachteilsausgleich werden individuell geprüft und vertraulich behandelt.

Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt?

Melden Sie sich fristgerecht im Onlineportal für den TMS an.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich besteht aus einem formlosen Schreiben, in dem von Ihnen selbst begründet wird, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung konkret auf die Testsituation beim TMS auswirkt. Außerdem ist ein aktuelles (fach-) ärztliches Gutachten/Attest (kein Arztbrief!) beizulegen, das ebenfalls eine Stellungnahme zur konkreten Beeinträchtigung während des Tests sowie Vorschläge für angemessene Ausgleichsmöglichkeiten für die Prüfungssituation des TMS enthält. Bitte nehmen Sie direkt nach Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.

Die Entscheidung über Gewährung eines Nachteilsausgleiches wird von der heiTEST-Koordinationsstelle getroffen. Im Falle einer Wiederholung muss erneut ein Antrag gestellt werden. Der Entscheidung der heiTEST-Koordinationsstelle kann innerhalb einer Frist und unter Beachtung der Form widersprochen werden, eine einfache Email ist nicht ausreichend.

Bis wann muss der Antrag eingegangen sein?

Der vollständige Antrag auf Nachteilsausgleich muss bei der heiTEST-Koordinationsstelle innerhalb der Anmeldefrist Ihrer entsprechenden Anmeldephase (bitte beachten Sie hierzu die unterschiedlichen Anmeldezeiträume der Phase 1,2,3) eingegangen sein. Spätere Eingänge können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Der/die Antragsteller*in erhält rechtzeitig vor dem TMS-Termin Bescheid, ob und in welcher Form der Nachteilsausgleich gewährt wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Zuweisung an einen von uns festgelegten Testort/-datum notwendig sein kann.

Am Testtag

In welcher Sprache findet der Test statt?

Die Testsprache ist Deutsch.


Kann ich meine Teilnahme am Test bspw. vom Frühjahres-TMS auf den Herbst-TMS verschieben?

Nein, eine Verschiebung der Teilnahme (wenn Sie sich bereits gültig angemeldet habe) auf den folgenden TMS-Durchgang ist auch innerhalb des laufenden Kalenderjahres nicht möglich. Eine gültige Anmeldung zu einem TMS-Durchgang ist für beide Seiten verbindlich. Entsprechend der Anmeldezahlen werden fortlaufend Räume gemietet, Testpersonal vertraglich verpflichtet und auf den jeweiligen Durchgang zugeschnittene TMS-Unterlagen gedruckt. Aus diesen Gründen ist eine Verschiebung der Anmeldung oder Übertragung der entrichteten Gebühren nicht möglich.


Welche Stifte darf ich verwenden?

Für das Ankreuzen auf den Antwortbögen sollte man mindestens zwei Bleistifte, Härtegrad HB, B oder 2B, mit in den Testraum nehmen. Korrekturen auf dem Antwortbogen müssen mit einem Radiergummi erfolgen.

In den Aufgaben bzw. den Hinweisen zur Bearbeitung steht ausreichend Platz zur Verfügung, um sich Notizen zu machen oder in den Aufgaben selbst Markierungen vorzunehmen. Hier kann gerne auch mit Markier- und Buntstiften gearbeitet werden.


Kann ich eine Armbanduhr mit zum Test nehmen?
Armbanduhren sind verboten

Armbanduhren, egal welcher Art, sind verboten (auch wenn sie nicht am Handgelenk getragen werden).

Bitte beachten: In den Testräumen kann das Vorhandensein einer Uhr nicht garantiert werden. Wenn man eine Uhr mitnehmen möchte, dürfen andere kleinere Uhren/Timer benutzt werden. Wichtig, diese dürfen nicht piepsen oder sonstige Töne von sich geben (wenn man die Töne ausschalten kann, ist dies in Ordnung). Wenn die Uhr Lichtsignale gibt, ist dies zunächst auch in Ordnung, wenn diese aber zu stark sind und evtl. andere Teilnehmer*innen stören, muss die Uhr ggf. abgegeben werden.

Da es sehr viele verschiedene Arten von Uhren/Timern gibt, können wir im Vorfeld keine genaue Einschätzung der jeweiligen persönlichen Uhr geben – bitte sehen Sie hier von Anfragen ab.


Kann ich Ohropax mit zum Test nehmen?
Ohropax sind verboten

Ohropax oder Kopfhörer sind nicht bei den erlaubten Gegenständen genannt und zählen somit zu den verbotenen Gegenständen.


Was darf ich an Verpflegung mitnehmen?
Verpflegung in durchsichtigen Behältnissen oder handelsüblicher, ungeöffneter Verpackung

Verpflegung (Essen und Getränke) ist in durchsichtigen Behältnissen oder handelsüblicher, ungeöffneter Verpackung oder in wiederverwendbaren Trinkflaschen erlaubt. Überlegen Sie, wieviel Sie tatsächlich an Verpflegung benötigen – es gibt ein zu Viel, aber auch ein zu Wenig – und planen Ihren Testtag im Vorfeld.

Für Stifte oder kleinere erlaubte Dinge benutzen Sie bitte eine durchsichtige Tüte (diese kann vor Ort nicht zur Verfügung gestellt werden).

Undurchsichtige Dosen/Tupperware sowie Taschen oder Federmäppchen sind nicht erlaubt.


Kann ich jederzeit auf die Toilette gehen?

Sie können jederzeit auf das WC gehen, allerdings wird Ihnen die Zeit hierfür nicht gutgeschrieben. Geben Sie bitte bei Toilettengängen während des Testes Ihren Etikettenstreifen bei Ihrer zuständigen Testaufsicht ab und holen ihn danach wieder ab.

Ausnahme: Nur am Ende der Testteile Vormittag und Nachmittag können Sie erst zur Toilette gehen, wenn der/die Testleiter*in das Testmaterial auf Vollständigkeit gezählt hat und die Teilnehmer*innen aus dem Saal entlässt.


Darf ich das Testheft knicken?
Knicken des Testheftes ist nicht erlaubt

Eine Beschädigung des Testheftes ist nicht erlaubt und kann eine Verwarnung zur Folge haben. Hierzu zählt auch das Falten/Knicken des Testheftes, bspw. im Untertest „Muster zuordnen“.


Darf ich Medikamente oder medizinischen Hilfsmittel mit in den Testraum nehmen?

Medikamente dürfen ohne Anmeldung mit in den Testraum genommen werden. Medizinische Hilfsmittel (Insulinpumpen/Messgeräte o.Ä.) zeigen Sie bitte beim Einlass unaufgefordert vor. Im Zweifelsfall müssen Sie am Testtag nachweisen können, dass Sie das Hilfsmittel aus medizinischen Gründen während der Testbearbeitung benötigen. Bringen Sie daher am Testtag einen entsprechenden Nachweis (z. B. kurze ärztliche Bescheinigung) mit, die Sie bei Bedarf der Testleitung bei der Einlasskontrolle vorzeigen können. Wenn Sie vor Ort Unterstützung benötigen oder das Hilfsmittel explizit im Testraum verboten ist, weil es sich z. B. um ein Smartphone handelt oder dieses einen Stromanschluss benötigt, oder Störungen für andere Teilnehmende entstehen könnten, melden Sie sich bitte im Vorfeld (mindestens 14 Tage vor Ihrem Testtermin) bei der heiTEST-Koordinationsstelle.


Was ist bei Verlust / Diebstahl des amtlichen Lichtbildausweises zu beachten?
Amtlicher Lichtbildausweis

Sie benötigen zur Teilnahme am TMS einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Der Ausweis muss im Original vorgelegt werden. Er darf nicht abgelaufen sein, auch nicht einen Tag! Der Ausweis muss während der gesamten Testdurchführung am Arbeitsplatz liegen. Ausweise in nicht lateinischer Schrift müssen beglaubigt übersetzt sein. Ein Studenten- oder Schülerausweis ist kein amtlicher Lichtbildausweis und berechtigt nicht zur Teilnahme.

Sollte Sie Ihren Ausweis verloren haben bzw. er wurde gestohlen, gelten folgende Regelungen:

Verlust / Diebstahl bis Freitag vor dem Testtag

Zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und beantragen Sie mit der von der Polizei ausgestellten Verlustanzeige einen vorläufigen Ausweis bei einer Personalausweisbehörde. Sie können den Antrag auch bei einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt. Ggfs. müssen Sie den Grund nachweisen, dass Sie den Ausweis sofort benötigen; legen Sie hierfür die Einladung zum TMS vor, in der die Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises gefordert wird.

Verlust / Diebstahl nach Dienstschluss der Ausweisbehörden am Freitag vor dem Testtag

Zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und lassen Sie sich eine Verlustanzeige ausstellen. Legen Sie diese zusammen mit einem nicht-amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Schülerausweis) bei der Registrierung vor.


Kann ich mich überall im Testraum hinsetzen?

Auf Ihrer Einladung, welche Sie über ihren Account abrufen können, ist der Sektor genannt, in welchem Sie sich im Testraum setzen müssen (die Tische sind entsprechend markiert). Innerhalb des Sektors haben Sie freie Platzwahl. Aufforderungen des Testpersonals sind am Testtag Folge zu leisten.


Kann ich den Test wiederholen, wenn ich während der Teilnahme abbreche?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am Testtag die Testbearbeitung abbrechen, dürfen Sie sich ggf. erneut anmelden. Eine kurzfristige An-/Ummeldung innerhalb des laufenden TMS-Durchgangs ist nicht möglich
Voraussetzung dafür ist, dass Sie:

  • vor Ablauf der Bearbeitungszeit die Testunterlagen abgeben
  • dem/r Testleiter*in den Testabbruch ausdrücklich mitteilen
  • der heiTEST-Koordinationsstelle in Heidelberg innerhalb von 5 Werktagen ein schriftliches Attest eines ärztlichen Notdienstes vom Testtag vorlegen (per E-Mail oder per Post).

Gehen Sie nach dem Testabbruch direkt zu einem ärztlichen Notdienst und lassen sich dort ein Attest ausstellen.

Wenn Sie Erstteilnehmer*in sind, können Sie sich dann irgendwann erneute in Phase 1 anmelden und haben auch noch weiter Ihre Wiederholungsmöglichkeit.

Falls Sie Wiederholer*in sind, haben Sie dann die Möglichkeit sich im nächsten TMS-Durchgang in Phase 2 erneut anzumelden.

Falls Sie den Test abbrechen und dies nicht dem/r Testleiter*in anzeigen, wird Ihr Test ausgewertet.

Wenn Sie den Test nur unterbrechen (z.B. für Toilettengänge oder aus gesundheitlichen Gründen), kann Ihnen keine Zeit gutgeschrieben und in der Auswertung auch kein Bonus gewährt werden.

Wenn Sie sich schon vor dem TMS entscheiden, nicht am Test teilzunehmen, beachten Sie diese Informationen.

Nach dem TMS

Welche Universitäten berücksichtigen das TMS-Ergebnis?

Informationen hierzu finden Sie unter „Über den TMS“.

Neuigkeiten und Änderungen erfahren Sie ggf. über die Rubrik „Aktuelles“ auf der Startseite, über hochschulstart.de oder über die Homepages der sich beteiligenden Universitäten.


Wird der Test in jeder Bewerbungsquote berücksichtigt?

Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie

Das Testergebnis kann ausschließlich für eine Bewerbung in den Quoten „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH) und „Zusätzliche Eignungsquote“ (ZEQ) sowie in der Landarztquote herangezogen werden. Für eine Bewerbung in den anderen Quoten (Abiturbestenquote, Zweitstudienbewerber*innen, Nicht-EU-Ausländer*innen) ist der Test nicht relevant.

Wenn Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, das Europäische Abitur oder eine Hochschulzugangsberechtigung eines Mitgliedlandes der EU oder des EU-Wirtschaftsraums besitzen, nehmen Sie mit Ihrer Bewerbung über hochschulstart.de automatisch an folgenden Quoten teil: Abiturbestenquote, ZEQ-Quote, AdH-Quote.

Für Quereinsteiger*innen und Studienortwechsler*innen ist der TMS nicht relevant.

Weitere Details entnehmen Sie den Informationen der am TMS beteiligten Fakultäten.

Molekular-Medizin in Ulm

Bei einer Bewerbung im örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang Molekular-Medizin in Ulm ist ein absolvierter TMS ebenfalls freiwilliger Bestandteil im AdH-Verfahren. Je nach Abschneiden können Sie damit Ihre Zulassungschancen für diesen Studiengang verbessern. Informationen hierzu finden Sie unter den entsprechenden Seiten der Universität Ulm.


Welche Ergebnisse können zu einer Verbesserung meiner Chancen führen? Kann ich mich auch verschlechtern?

Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie

In welchem Maße Ihr TMS-Ergebnis an den einzelnen Hochschulen Ihre Bewerbungschancen verbessert, erfahren Sie entweder auf den entsprechenden Seiten der Hochschulen oder durch direkte Nachfrage bei der jeweiligen Hochschule. Da die Teilnahme am TMS freiwillig ist, führt ein TMS-Ergebnis, das keinen Bonus einbringt, nicht zu einer Verschlechterung Ihrer Chancen auf einen Studienplatz gegenüber einem Bewerber oder einer Bewerberin, der/die nicht am Test teilgenommen hat.

Wenn Sie nicht am Test teilnehmen, können Bewerber*innen, die am Test teilgenommen und sehr gut abgeschnitten haben, sich vor Ihnen in der Rangliste platzieren, auch wenn Sie eine sehr gute Abiturnote haben.

Molekular-Medizin in Ulm

Bei einer Bewerbung im örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang Molekular-Medizin in Ulm ist ein absolvierter TMS ebenfalls freiwilliger Bestandteil im AdH-Verfahren. Je nach Abschneiden können Sie damit Ihre Zulassungschancen für diesen Studiengang verbessern. Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Universität Ulm.


Wie wird der Test gewichtet?

Die Gewichtung des Testergebnisses wird von den einzelnen am TMS beteiligten Fakultäten bestimmt. Da die einzelnen Hochschulen eigenverantwortlich ihre Kriterien für das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) festlegen, kann diese Gewichtung von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Die Auswahlsatzungen/Bewerbungsinformationen der beteiligten Fakultäten (und der Landarztquoten) sind hier verlinkt.


Wie sieht das weitere Vorgehen aus, nachdem das Testergebnis vorliegt?

Für die zentralvergebenen Studiengänge bewerben Sie sich mit Ihrem Abiturzeugnis und Ihrem Testergebnis bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Sie nehmen dann automatisch am Auswahlverfahren der Hochschulen und der Zusätzlichen Eignungsquote teil). Ob Sie noch zusätzlich Unterlagen bei hochschulstart.de einreichen müssen, entnehmen Sie bitte den Auswahlsatzungen und Bewerbungsinformationen der beteiligten Fakultäten.

Eine Berücksichtigung des Testergebnisses ist an den am TMS beteiligten medizinischen und zahnmedizinischen Fakultäten möglich. Entsprechend des Profil der einzelnen Hochschulen können zusätzlich weitere, individuelle Auswahlkriterien zur Anwendung kommen.

Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor Ende des aktuellen Schuljahres erworben haben (Alt-Abiturient*innen), können, wenn sie sich bei Hochschulstart fristgerecht bis zum 31. Mai des aktuellen Jahres beworben haben (für das Wintersemester), das TMS-Ergebnis (des aktuellen Frühjahrs-TMS) noch bis zum 15. Juli des aktuellen Jahres bei hochschulstart.de online nachreichen. Bei der Bewerbung zum Sommersemester gibt es keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuabiturient*innen.

In den Landarztquoten bewerben Sie sich direkt bei den zuständigen Landesbehörden und reichen dort Ihr TMS-Ergebnis ein.


Wie lange gilt das Testergebnis?

Das Testergebnis hat – wie ein Abiturzeugnis – dauerhafte Gültigkeit und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Bewerbung zum Medizinstudium herangezogen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Testergebnis ausdrucken bzw. als PDF abspeichern und sorgfältig aufbewahren! Bei einer Wiederholung sind beide Testergebnisse gültig – Sie entscheiden, welches Sie für die Bewerbung nutzen möchten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass alle Accounts zum 1. Oktober (Frühjahrs-TMS) und 1. April (Herbst-TMS) eines jeden Jahres gelöscht werden.


Was ist zu tun, wenn ich mein Testergebnis verloren habe?

Wenn Ihr Ergebnis aus früheren Jahren verloren gegangen ist, können Sie unter diesem Link eine Zweitschrift anfordern.